Wann benötige ich einen Energieausweis?
 

Wer sein Haus vermieten oder verkaufen möchte, muss möglichen Interessenten oder der Bank einen Energieausweis vorlegen, dieser gilt auch für Neubauten. Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Ausweis.

 

Wer braucht welchen Ausweis?

Bedarfsorientierter Ausweis:

Bei nicht modernisierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist ein bedarfsorientierter Ausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Ein qualifizierter Energieberater errechnet auf Basis verschiedener Angaben (u. a. Baujahr, Gebäudedaten, energetischer Zustand der Gebäudehülle und Art des Heizsystems) den Endenergiebedarf eines Wohngebäudes. Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie für Heizung und Warmwasser jährlich pro Quadratmeter unter festgelegten Bedingungen theoretisch benötigt wird - unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Verbrauchsorientierter Ausweis:

Für modernisierte oder nach 1. November 1977 gebaute Häuser bzw. Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten kann auch ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden.

Bei einem Verbrauchsausweis dokumentiert der Endenergieverbrauch, wie viel Energie für Heizung und falls zentral auch für Warmwasser pro Quadratmeter und Jahr tatsächlich verbraucht wurde. Zur Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Feuerstätten wie zum Beispiel Kaminöfen sowie Leerstände. Der Verbrauchsausweis spiegelt den individuellen Energieverbrauch und das Heizverhalten der Bewohner wider.

Die beiden Ausweise sind nicht vergleichbar!
 

Auch wenn die Ausweise sich optisch gleichen, Bedarfs- und Verbrauchsausweise sind nicht miteinander vergleichbar. Das gilt auch für ältere Energieausweise. Ein Beispiel: Das Haus, das auf der Farbskala in älteren Energieausweisen noch im gelben Mittelfeld auftaucht, würde nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur noch rot (= ineffizient) erreichen. Energieausweise verlieren nach 10 Jahren ihr Gültigkeit. 

ab 2014 müssen Energieausweise folgendes enthalten:
 

            - Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik                           (DIBt) 

            - Energieeffizienzklasse

            - Modernisierungsempfehlungen für das Gebäude sowie                                 Hinweise, welche Maßnahmen sinnvoll oder bei einem                                   Eigentümerwechsel vorgeschrieben sind, z. B. die Dämmung der               obersten Geschossdecke oder ein Heizkesseltausch.

Was wird für die Erstellung eines Energieausweises benötigt?
 

        - Die Daten des Gebäudes (Baujahr, Fläche u. w.)

        - Informationen über Alter und Art der Heizungsanlage, Art des                     Brennstoffs (z. B. Öl oder Gas), Art der Warmwasserbereitung                     (zentral oder dezentral), zusätzliche Feuerstätten (Kaminofen o.               ä.), letzte Messbescheinigung des Schornsteinfegers

        - Informationen über bereits erfolgte energetische                                             Sanierungsmaßnahmen (Dämmung, Austausch der Fenster etc.)

       - Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien oder                                            Lüftungsanlagen

       - Bei Verbrauchsausweisen: Heizkostenabrechnungen der letzten              drei Jahre 

 

        www.waltrop-energieberater.de

© 2023 Marcel Schalthoff. Alle Rechte vorbehalten.

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