Zur Gewährleistung der Betriebs-und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage muss alle 3 - 4 Jahre eine Feuerstättenschau durchgeführt werden (Gesetzlich vorgeschrieben). Hierbei wird ergänzend zu den Kehr und Überprüfungstätigkeiten die gesamte Feuerungsanlage visuell überprüft. Diese Begutachtung aller Feuerungsanlagen (Feuerstätten einschließlich Abgasanlagen) dient dem vorbeugenden Brandschutz. Nur mit betriebs- und brandsicheren Feuerungsanlagen lässt sich ein warmes Zuhause auch ungetrübt genießen. Keine Feuerstätte ist eigensicher und selbst unbedeutende Baufehler oder Verschleißerscheinungen können zu Hausbränden oder Gefahren für Leib und Leben führen.
Die für die Feuerstättenschau anfallenden Gebühren werden in dem Jahr der Durchführung den Eigentümer in Rechnung gestellt.
Die Kosten sind in der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) vom 21.01.2025 festgelegt.
Im Anschluss an die Feuerstättenschau habe ich Ihnen einen Feuerstättenbescheid auszustellen dieser bekommt nur der Eigentümer, in diesem ist festgehalten, welche Kehr-,Überprüfungs-und Messtätigkeiten in welchen Zeiträumen durchzuführen sind. Die Durchführung der Feuerstättenschau und die Ausstellung des Feuerstättenbescheides sind hoheitliche, nicht auf andere Schornsteinfeger übertragbare Tätigkeiten.
Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
© 2023 Marcel Schalthoff. Alle Rechte vorbehalten.
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