44. BImSchV-Messung
NOx-Messung
44. BImSchV-Messung – auch durch den Schornsteinfeger möglich
Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) regelt die Emissionsanforderungen für mittelgroße Feuerungsanlagen. Betreiber solcher Anlagen sind verpflichtet, regelmäßige Emissionsmessungen durchführen zu lassen ( alle 3 Jahre) und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte nachzuweisen.
Ihre 44. BImSchV-Messung – zuverlässig und fachgerecht
Als qualifizierter Schornsteinfegerbetrieb bieten wir Ihnen die Durchführung der vorgeschriebenen Messungen gemäß 44. BImSchV an. Sie profitieren von:
- Fachgerechter und normkonformer Messdurchführung
- Moderner, geeichter Messtechnik
- Rechtssicherer Dokumentation
- Termingerechter Abwicklung
- Persönlicher Beratung zu gesetzlichen Anforderungen
Für welche Anlagen gilt die 44. BImSchV?
Die Verordnung betrifft unter anderem:
- Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW.
Ob Ihre Anlage unter die 44. BImSchV fällt, prüfen wir gerne für Sie.
Warum die Messung durch den Schornsteinfeger sinnvoll ist
Als unabhängiges Fachunternehmen verfügen wir über umfassende Erfahrung im Bereich Emissionsmessung und Anlagensicherheit. Die Durchführung der 44. BImSchV-Messung durch Ihren Schornsteinfeger ermöglicht:
- Kurze Abstimmungswege
- Bündelung mit weiteren Prüf- und Wartungsterminen
- Regionale Betreuung aus einer Hand
Jetzt beraten lassen
Sie sind Betreiber einer entsprechenden Anlage oder unsicher, ob Ihre Anlage unter die 44. BImSchV fällt? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie kompetent und übernehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen zuverlässig und termingerecht.
44. BImSchV-Messung – professionell, unabhängig und direkt vom Schornsteinfeger.
Marcel Schalthoff
Schornsteinfegermeister
Waldstr 20 b
45739 Oer-Erkenschwick
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